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   FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17   

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https://dejure.org/2020,47404
FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17 (https://dejure.org/2020,47404)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.11.2020 - 6 K 334/17 (https://dejure.org/2020,47404)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. November 2020 - 6 K 334/17 (https://dejure.org/2020,47404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mit dem Teilwert nach Übernahme einer GmbH

  • Betriebs-Berater

    Keine Teilwertabschreibung, sondern Übertragung eines Firmenwerts bei tatsächlicher Fortführung eines eingestellten Geschäftsbetriebs durch eine Kapitalgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mit dem Teilwert nach Übernahme einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Teilwertabschreibung sondern Übertragung eines Firmenwerts bei tatsächlicher ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Teilwertabschreibung sondern Übertragung eines Firmenwerts bei tatsächlicher Fortführung eines eingestellten Geschäftsbetriebs durch eine Kapitalgesellschaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 31.07.1974 - I R 238/72

    Verdeckte Gewinnausschüttung - GmbH - Kapitalgesellschaft - Ehemann -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
    Es können auch juristische Personen, an denen Verwandte des Gesellschafters beteiligt sind, dem Gesellschafter nahestehende Personen sein (BFH-Urteil vom 31. Juli 1974 I R 238/72, BStBl II 1975, 48).

    Der Vorteil, welcher der dem Gesellschafter nahestehenden Person in diesem Falle gewährt wird, besteht darin, dass deren Beteiligung an der durch die Leistung begünstigten Kapitalgesellschaft in ihrem Wert erhöht wird (BFH-Urteil vom 31. Juli 1974 I R 238/72, BStBl II 1975, 48).

    Es ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass auch juristische Personen, an denen Verwandte des Gesellschafters beteiligt sind, dem Gesellschafter nahestehende Personen sein können (BFH-Urteil vom 31. Juli 1974 I R 238/72, BStBl II 1975, 48).

  • BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
    Eine Teilwertabschreibung auf den Geschäftswert ist zulässig, wenn sich entweder die Zahlung für den Geschäftswert als eine Fehlmaßnahme erwiesen hat oder der Wert unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken ist bzw. der Geschäftswert als Wirtschaftsgut überhaupt nicht mehr vorhanden ist (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BStBl II 1977, 73).

    Von entscheidender Bedeutung ist die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Betriebs (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BStBl II 1977, 73), insbesondere die Stagnation oder der Rückgang der Umsätze und Gewinne während eines längeren Zeitraums (BFH-Urteil vom 29. Juli 1982 IV R 49/78, BStBl II 1982, 650; vom 13. April 1983 I R 63/79, BStBl II 1983, 667; vom 5. Februar 1988 III R 229/84, BFH/NV 1988, 432; vom 10. April 1990 VIII R 170/85, BFH/NV 1991, 226).

  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
    Die Annahme einer vGA setzt zusätzlich voraus, dass die Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft die Eignung hat, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BFH-Urteil vom 7. August 2002 I R 2/02, BStBl II 2004, 131).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
    Dabei ist es nicht notwendig, dass der Gesellschafter sowohl in der vorteilsgewährenden als auch in der empfangenden Gesellschaft eine beherrschende Stellung innehat (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BStBl II 2011, 62).
  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
    Damit muss die gewerbliche Betätigung des Veräußerers enden (BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
    Das Unternehmen kann daher nicht ohne den Firmenwert übertragen werden (vergl. BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230) und folgt zwangsläufig dem übertragenen Gewerbebetrieb, dessen Teil er ist.
  • BFH, 22.10.2014 - X R 28/11

    Endgültige Einstellung der gewerblichen Tätigkeit als Voraussetzung für einen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
    33 (1) Die Übertragung eines ganzen Gewerbebetriebs liegt vor, wenn das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Vorgang auf einen Erwerber übertragen wird (zur Betriebsveräußerung im Ganzen BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 28/11, BFH/NV 2015, 479).
  • BFH, 13.04.1983 - I R 63/79

    Erwerb eines Geschäftswerts - Abschreibung eines Geschäftswerts - Aktivierung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
    Von entscheidender Bedeutung ist die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Betriebs (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BStBl II 1977, 73), insbesondere die Stagnation oder der Rückgang der Umsätze und Gewinne während eines längeren Zeitraums (BFH-Urteil vom 29. Juli 1982 IV R 49/78, BStBl II 1982, 650; vom 13. April 1983 I R 63/79, BStBl II 1983, 667; vom 5. Februar 1988 III R 229/84, BFH/NV 1988, 432; vom 10. April 1990 VIII R 170/85, BFH/NV 1991, 226).
  • BFH, 25.10.1963 - I 325/61 S

    Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an Nichtgesellschafter als verdeckte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
    Nicht ausreichend ist ein Nahestehen zu der Kapitalgesellschaft, es muss ein Nahestehen zum Anteilseigner vorliegen (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1963 I 325/61 S, BStBl III 1964, 17).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 130/74

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Aufwendungen für Geschäftswert

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
    Eine Teilwertabschreibung auf den Geschäftswert setzt voraus, dass aus bestimmten Umständen auf ein Absinken der Ertragskraft des Betriebs - und damit des Geschäftswerts - geschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 9. Februar 1977 I R 130/74, BStBl II 1977, 412).
  • BFH, 29.07.1982 - IV R 49/78

    Buchmacher - Gewerbliches Unternehmen - Geschäftswert

  • BFH, 05.02.1988 - III R 229/84

    Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung eines Geschäftswertes aus dem

  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 170/85

    Abschreibung eines erworbenen Geschäftswertes auf den niedrigeren Teilwert

  • FG Düsseldorf, 07.06.2023 - 7 K 311/21

    Abzug von Aufwendungen für eine Personalüberlassung

    Dabei können Personen, die dem Gesellschafter nahestehen, auch juristische Personen sein, an denen Verwandte des Gesellschafters beteiligt sind (BFH-Urteil vom 31.7.1974 I R 238/72, BStBl II 1975, 48; Finanzgericht -FG- Münster, Urteil vom 29.1.2015 12 K 3909/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2015, 920; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.11.2020 6 K 334/17, Betriebs-Berater -BB- 2021, 688; Rengers in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 8 KStG Rn. 144; Bott/Hamacher/Schober/Schulz in Bott/Walter, KStG, § 8 Rn. 581).

    aa) Die von der Ehefrau des Alleingesellschafters der Klägerin beherrschte B GmbH ist nach den oben dargestellten Grundsätzen eine nahestehende Person des Alleingesellschafters der Klägerin im Sinne der Rechtsprechung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31.7.1974 I R 238/72, BStBl II 1975, 48; FG Münster, Urteil vom 29.1.2015 12 K 3909/11 E, EFG 2015, 920; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.11.2020 6 K 334/17, BB 2021, 688).

    Der Gesellschafter der begünstigten Kapitalgesellschaft selbst erhält einen Vorteil dadurch, dass die Leistung an die ihm nahestehende Person statt aus privaten Mitteln des Gesellschafters aus Mitteln der Kapitalgesellschaft gewährt wurde (BFH-Urteil vom 31.7.1974 I R 238/72, BStBl II 1975, 48; vgl. zum Zufluss auch FG Münster, Urteil vom 29.1.2015 12 K 3909/11 E, EFG 2015, 920; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.11.2020 6 K 334/17, BB 2021, 688).

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